AGB Partyboot

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Mietbedingungen der Ocean Beach Bar Strandpromenade 5 in 02625 Bautzen.

1. Der Mietpreis ist in jeweiliger Höhe entsprechend unserer aushängenden Mietpreisliste im Voraus zu entrichten. Dem Vermieter ist für die Dauer der Miete eine Kaution oder ein Pfand zu übergeben. Der Vermieter haftet nicht für vergessene Pfandsachen. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird jede angefangene Stunde berechnet. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüchen von Dritten die durch die verspätete Rückgabe benachteiligt werden.

2. Der Mieter übernimmt die Mietsache wie besichtigt. Eventuelle Schäden an der Mietsache sind dem Vermieter vor der Nutzung anzuzeigen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten.

3. Der Mieter versichert, dass ihm die geltenden Notzeichen bekannt sind. Der Mieter hat zu allen Ufern mindestens 50m Abstand zu halten. Ein Anlegen oder Anlanden, außer am Verleihstrand, ist strikt verboten. Den mit gelben Bojen abgesperrten Bereich an den Staumauern nicht befahren!

Auf Anordnungen des Wasserrettungsdienstes oder ähnlichen Institutionen und des Vermieters ist während der Mietzeit folge zu leisten. Während der Mietzeit ist auf eine ständige Sicht- oder Funkverbindung zur Verleihstation zu achten. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Aufsichtspflicht beinhaltet. Die Anzahl der zugelassenen Personen darf nicht überschritten werden.

4. Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

5. Der Mieter hat die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zu übergeben. Dabei festgestellte Mängel gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie bei der Übernahme nicht schriftlich auf diesem Formular vermerkt wurden.

6. Der Mieter sichert zu ordentlich eingewiesen worden zu sein und die Technik und das Nutzen des Bootes allein zu beherrschen. Der Bootsführer hat die 0 Promille Grenze zu beachten!

7. Für Schäden die während der Nutzung durch den Mieter auftreten hier besonders Schäden am Motor, durch unsachgemäße Behandlung oder z.b. überfahren von Gegenständen und auf Grund laufen, werden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 3000€ gehaftet.

8. Für Schäden die durch eine unsachgemäße Nutzung des Grills entstehen, wird in voller Höhe gehaftet. Dies gilt ebenso für Schäden an Dritten z.B. Zusammenstöße mit anderen Booten.

9. Die Stornierung der Fahrt ist kostenpflichtig, wenn keine Ersatzfahrt für diesen Zeitraum mehr gebucht wird! Eine Absage bis 14 Tage vor Fahrtantritt kostet 50% des Fahrpreises. Bis 7 Tage vor Fahrtantritt werden 80% des Fahrpreises fällig.  

10. Bei Absagen vor oder wärend der Mietdauer, durch schlechtes Wetter oder äußere Umstände, durch Defekte oder fehlendes Wasser, wird der anteilige Fahrpreis erstattet! Ansprüche an den Vermieter entstehen dadurch Keine. Schlechtes Wetter bedeutet Sturm oder Gewitter, wo ein Anlanden oder eine Fahrt nicht möglich ist. Umgebungstemperatur, Wasserqualität oder Regen sind keine Gründe die Fahrt abzusagen! Die Entscheidung über die Absage einer Fahrt liegt einzig beim Vermieter!

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